UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz
⚠️ Entwurf – noch nicht final freigegeben. Diese Fassung fasst die bisherigen Nutzungsbedingungen, die AGB für Kurse, die gesonderten ERC-/ETCO-Bedingungen und den früheren Haftungsausschluss zusammen. Sie ist vor dem Live-Betrieb durch die Stabsstelle Recht und die Datenschutzbeauftragte / den Datenschutzbeauftragten zu prüfen und freizugeben.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Simulationszentrum der Klinik für Anästhesiologie · SimUM-Portal und Kursteilnahme
Teil A – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Kurs- und Teilnehmerportals „SimUM“ sowie für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Fortbildungen und Trainings des Simulationszentrums der Klinik für Anästhesiologie der UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (nachfolgend „Simulationszentrum“ oder „Veranstalter“).

(2) Sie gelten für alle Kursformate und alle Durchführungsorte, einschließlich Inhouse-Kursen bei Dritten, und unabhängig davon, in welcher Rolle das Portal genutzt wird (Teilnehmende, Instruktorinnen und Instruktoren, Kursleitung, Mimen und Simulationspersonen, Hilfskräfte, Verwaltung).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Diese Bedingungen werden bei der Registrierung und erneut bei jeder Kursanmeldung zur Kenntnis gegeben; die Zustimmung wird mit Fassungsstand und Zeitpunkt protokolliert.

§ 2 Begriffsbestimmungen
  • Portal: die unter www.simum.de erreichbare Web-Anwendung SimUM.
  • Teilnehmende Person: die natürliche Person, die persönlich an einer Veranstaltung teilnimmt. Teilnehmende Person kann nur eine natürliche Person sein.
  • Erster Kurstag: der erste im Portal ausgewiesene Veranstaltungstag. Vorgelagerte Instruktoren-, Aufbau- oder Vorbereitungstage bleiben bei allen Fristberechnungen außer Betracht.
  • Kursgebühr: das für die betreffende Person ausgewiesene Entgelt für die Ausbildungsleistung selbst. Sie ist nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.
  • Verpflegungsanteil: die auf der Rechnung gesondert ausgewiesenen Positionen für Speisen und Getränke. Diese Positionen sind umsatzsteuerpflichtig und gehören nicht zur Kursgebühr. Entsprechendes gilt für gesondert berechnete Materialien.
  • Instruktorin / Instruktor: jede Person, die im Portal in einer Einsatzrolle (Instruktion, Kursleitung, Mime/Simulationsperson, Hilfskraft, Orga, Rufdienst) geführt wird.
Teil B – Nutzung des SimUM-Portals (gilt für alle Rollen)
§ 3 Konto und Registrierung

(1) Die Nutzung setzt ein persönliches Konto voraus. Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Ein Konto darf ausschließlich von der Person genutzt werden, auf die es lautet. Der Verdacht einer unberechtigten Nutzung ist dem Simulationszentrum unverzüglich mitzuteilen; das Konto wird dann bis zur Klärung gesperrt. Wer Zugangsdaten weitergibt oder ein fremdes Konto nutzt, muss mit der dauerhaften Sperrung des eigenen Kontos rechnen.

(3) Ein Anspruch auf Freischaltung eines Kontos besteht nicht. Konten für Instruktorinnen und Instruktoren werden erst nach Prüfung der angegebenen Qualifikationen freigeschaltet.

§ 4 Pflichten aller Nutzerinnen und Nutzer

(1) Das Portal darf nur zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden. Untersagt sind insbesondere der Versuch, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, fremde Konten zu nutzen, Daten automatisiert auszulesen oder die Verfügbarkeit des Dienstes zu beeinträchtigen.

(2) Über das Portal abrufbare personenbezogene Daten Dritter – etwa Teilnehmenden- oder Instruktorenlisten, Kontaktdaten, Gruppeneinteilungen – dürfen ausschließlich für den jeweiligen dienstlichen Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung zu eigenen Zwecken sowie das Anlegen eigener Kopien außerhalb des Portals sind unzulässig. Dieses Verbot richtet sich an die Nutzerinnen und Nutzer des Portals. Übermittlungen, die das Simulationszentrum selbst zur Vertragserfüllung vornehmen muss – etwa an Ärztekammern, Fachgesellschaften und Zertifizierungsstellen –, bleiben davon unberührt; sie sind in § 35 Abs. 2 abschließend aufgeführt.

(3) Über das Portal bereitgestellte Inhalte (Kursunterlagen, Szenarien, Handouts, Videomaterial) sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch im Rahmen der Veranstaltung bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe und Veröffentlichung sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 5 Vertraulichkeit des Simulationsbetriebs

(1) Simulation lebt davon, dass Fehler gemacht werden dürfen. Alle Beteiligten verpflichten sich daher, Verhalten, Äußerungen und Leistungen einzelner Personen aus Szenarien und Debriefings nicht außerhalb des jeweiligen Kurses zu erörtern oder weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Kursende hinaus.

(2) Szenarioinhalte, Fallverläufe, Kursmaterial, Folien und Prüfungsaufgaben sind vertraulich zu behandeln, um die Wirksamkeit künftiger Kurse nicht zu gefährden.

(3) Eigene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind im gesamten Kursbetrieb untersagt. Aufnahmen durch das Simulationszentrum erfolgen ausschließlich auf Grundlage der gesonderten Einwilligung (§ 35 Abs. 3).

§ 6 Verfügbarkeit und Haftung für das Portal

(1) Das Simulationszentrum bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster und Störungen können zu zeitweisen Einschränkungen führen.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Nutzung des Portals richtet sich nach § 19.

(3) Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung einzelner Funktionen besteht nicht.

§ 7 Konto-Löschung und Aufbewahrung

(1) Nutzerinnen und Nutzer können ihr Konto über das Profil löschen. Der Zugang wird dadurch dauerhaft gesperrt.

(2) Buchungs-, Abrechnungs-, Honorar- und Rechnungsdaten einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert – in der Regel zehn Jahre (§§ 238, 257 HGB, § 147 AO). Dies gilt auch nach Löschung des Kontos; die Verarbeitung wird in diesem Fall auf den Aufbewahrungszweck beschränkt.

(3) Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die Daten gelöscht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Teil C – Kursvertrag (Teilnehmende)
§ 8 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Kurse im Portal ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Absenden der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Simulationszentrums in Textform zustande. Plätze werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung vergeben (First-Come-Prinzip) im Rahmen der verfügbaren Plätze.

(3) Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, besteht auch bei verbindlicher Anmeldung kein Anspruch auf Teilnahme. Über den Wartelistenplatz wird informiert. Weitergehende Ansprüche als die Erstattung bereits gezahlter Entgelte bestehen nicht.

(4) Erfolgt die Anmeldung durch einen Dritten (z. B. Arbeitgeber), gilt § 16.

§ 9 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Für einzelne Kurse bestehen besondere Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere berufliche oder medizinische Qualifikationen. Sie sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen und auf Verlangen vor Kursbeginn nachzuweisen.

(2) Wer die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Zur gesundheitlichen Eignung gilt § 20.

§ 10 Kursgebühren, Zahlung, Umsatzsteuer

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Portal ausgewiesene Kursgebühr.

(2) Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Veranstalter vor, nach vorheriger Erinnerung den Platz anderweitig zu vergeben und die Buchung zu stornieren. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(3) In der Kursgebühr enthalten sind die Kursunterlagen in elektronischer Form. Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtung sind nicht enthalten.

(4) Die Kursgebühr ist nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Weiterbildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit. Der Verpflegungsanteil und gesondert berechnete Materialien werden getrennt ausgewiesen und mit dem jeweils geltenden Steuersatz belegt (Speisen 7 %, Getränke 19 %).

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz, Klinik für Anästhesiologie – Simulationszentrum, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz, E-Mail: simulationszentrum@unimedizin-mainz.de, Telefon: +49 6131 17-5480) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder die entsprechende Funktion im Teilnehmerportal verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(1) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem die teilnehmende Person dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Diese Zustimmung wird im Portal gesondert eingeholt und mit Zeitpunkt protokolliert.

(2) Das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu. Erfolgt die Anmeldung durch ein Unternehmen und ist dieses Vertragspartner und Rechnungsempfänger, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; es gilt § 16 Abs. 4.

(3) Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten die Stornierungsbedingungen nach § 12.

§ 12 Stornierung durch die teilnehmende Person

(1) Eine Stornierung ist jederzeit über das Teilnehmerportal oder in Textform gegenüber dem Simulationszentrum möglich. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung im Verhältnis zum ersten Kurstag.

(2) Die Stornogebühr wird als Prozentsatz der Kursgebühr der betroffenen Person berechnet:

Zeitpunkt des Zugangs der StornierungGebühr
a) innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung (gesetzlicher Widerruf, § 11)0 %
b) danach, mehr als 60 Tage vor dem ersten Kurstag3 %
c) 29 bis 60 Tage vor dem ersten Kurstag20 %
d) 15 bis 28 Tage vor dem ersten Kurstag50 %
e) 14 Tage oder weniger vor dem ersten Kurstag sowie bei Nichterscheinen100 %

(3) Verpflegungsanteil. Die Prozentsätze nach Absatz 2 beziehen sich ausschließlich auf die Kursgebühr. Für gesondert ausgewiesene Positionen für Speisen, Getränke und Materialien gilt:

Maßgeblich ist, ob wir die Bestellung noch abbestellen können

a) Abbestellung noch möglich → vollständige Gutschrift. Konnte die Verpflegung beim Dienstleister zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung noch kostenfrei abbestellt werden, wird der Verpflegungsanteil vollständig gutgeschrieben. Diese Aufwendungen bleiben dem Veranstalter erspart.

b) Abbestellung nicht mehr möglich → Einbehalt. War eine kostenfreie Abbestellung nicht mehr möglich, wird der Verpflegungsanteil einbehalten. Der Veranstalter hat die Kosten dann tatsächlich zu tragen; sie sind nicht erspart. Das betrifft in der Regel die Stufe e) sowie das Nichterscheinen.

Die Frist, bis zu der der jeweilige Dienstleister eine kostenfreie Abbestellung zulässt, wird in der Kursausschreibung genannt; sie beträgt derzeit in der Regel 14 Tage vor dem ersten Kurstag. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine Abbestellung im Einzelfall doch noch möglich gewesen wäre.

(4) Die Regelungen gelten je angemeldeter Person. Werden mehrere Personen gemeinsam angemeldet, ist die Stornierung für jede Person gesondert zu erklären; die Gebühr fällt für jede stornierte Person einzeln an.

(5) Nachweis eines geringeren Schadens. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Pauschale. In diesem Fall wird die Gebühr entsprechend herabgesetzt.

(6) Ermessen nur zugunsten der teilnehmenden Person. Das Simulationszentrum kann die Gebühr im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen, insbesondere bei Krankheit, familiären Notfällen oder wenn der Platz nachbesetzt werden konnte. Eine Erhöhung über die in den Absätzen 2 und 3 genannten Beträge hinaus findet in keinem Fall statt.

(7) Über die Stornierung und eine etwaige Gebühr wird eine Stornorechnung (Gutschrift) ausgestellt, in der Kursgebühr und Verpflegungsanteil getrennt ausgewiesen werden.

(8) Unberührt bleibt das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 626 BGB).

(9) Ergänzend gilt bei begonnenem e-Learning § 15.

§ 13 Ersatzteilnehmende

(1) Anstelle einer Stornierung kann eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnahmevoraussetzungen des Kursformats (§ 9) erfüllt sind und die Benennung so rechtzeitig erfolgt, dass die organisatorische Umstellung möglich ist.

(2) Für die Umstellung fällt die Gebühr nach § 12 Abs. 2 an. Das Simulationszentrum kann sie nach § 12 Abs. 6 ganz oder teilweise erlassen; ein Anspruch auf einen gebührenfreien Wechsel besteht nicht.

(3) Die Kostentragungspflicht entfällt, wenn die Veranstaltung auch bei Teilnahme der zurücktretenden Person wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt worden wäre.

§ 14 Umbuchung

(1) Eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist auf Anfrage und im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungspauschale von 60,00 € je Person erhoben. Ergibt sich durch den Wechsel eine abweichende Kursgebühr, wird die Differenz verrechnet.

(2) Wird die Umbuchung innerhalb der Widerrufsfrist nach § 11 oder innerhalb der Frist nach § 16 Abs. 5 beantragt, entfällt die Bearbeitungspauschale.

(3) Der Nachweis eines geringeren Schadens nach § 12 Abs. 5 und das Ermessen nach § 12 Abs. 6 gelten entsprechend.

(4) Über die Umbuchung wird eine Umbuchungsbestätigung ausgestellt.

§ 15 e-Learning
Wichtig: einmal begonnenes e-Learning wird immer berechnet

Für Kursformate mit vorgeschaltetem e-Learning (insbesondere ERC-/GRC-Kurse über das Kursmanagementsystem Cosy) entstehen dem Simulationszentrum die Lizenzkosten bereits mit der Freischaltung des Zugangs. Diese Kosten sind unabhängig davon angefallen, ob der Kurs später besucht wird.

(1) Wurde der e-Learning-Zugang für die teilnehmende Person freigeschaltet und mindestens einmal genutzt, wird im Stornofall unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung ein Betrag von 125,00 € berechnet.

(2) Die Verrechnung mit der Stornogebühr nach § 12 erfolgt wie folgt:

  • Liegt die Stornogebühr nach § 12 Abs. 2 unter 125,00 €, werden stattdessen 125,00 € berechnet.
  • Liegt die Stornogebühr bei oder über 125,00 €, sind die e-Learning-Kosten darin bereits enthalten; ein zusätzlicher Betrag wird nicht erhoben.

Es wird also in keinem Fall weniger als 125,00 € und niemals zusätzlich zur Stornogebühr berechnet. Der Verpflegungsanteil bleibt auch hier unberührt und richtet sich nach § 12 Abs. 3.

(3) Für e-Learning-Angebote, die das Simulationszentrum selbst über das SimUM-Portal bereitstellt, gilt Absatz 1 entsprechend. Das Simulationszentrum kann den Betrag nach § 12 Abs. 6 ganz oder teilweise erlassen.

(4) Der Nachweis eines geringeren Schadens nach § 12 Abs. 5 bleibt auch hier vorbehalten.

§ 16 Firmen- und Sammelanmeldungen

(1) Meldet ein Unternehmen mehrere Personen an, kommt für jede benannte Person ein eigener Vertrag über die Kursteilnahme zustande. Die Rechnungsstellung erfolgt je Person.

(2) Bei der Anmeldung ist anzugeben, wer die Kursgebühr trägt: Trägt das Unternehmen die Kosten, ist es Vertragspartner und Rechnungsempfänger zu Händen der teilnehmenden Person. Trägt die teilnehmende Person die Kosten selbst, ist sie Vertragspartnerin und erhält die Rechnung unter ihrer Privatanschrift.

(3) Trägt die teilnehmende Person die Kosten selbst, ist die Rechnungsanschrift im Portal zu hinterlegen. Bis zur Angabe einer vollständigen Rechnungsanschrift kann keine Rechnung ausgestellt werden.

(4) Gegenüber Unternehmen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. An dessen Stelle tritt die Regelung nach Absatz 5.

(5) Die Stornierung einzelner Plätze ist jederzeit möglich. Innerhalb von 14 Tagen nach der Benennung einer konkreten Person ist die Stornierung dieses Platzes kostenfrei; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Benennung dieser Person, nicht der Zeitpunkt der Platzreservierung. Danach gilt § 12 je stornierter Person.

(6) Ein Platz gilt als verbindlich gebucht, sobald die zugehörige Kursgebühr eingegangen ist. Bis dahin bleibt der Platz reserviert. Bleibt die Zahlung trotz mindestens einer Erinnerung aus, behält sich das Simulationszentrum vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

(7) Über jede Stornierung wird eine gesonderte, auf die betroffene Person bezogene Stornorechnung ausgestellt.

§ 17 Leistungsänderungen

Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen des Programms, der Kurszeiten, des Veranstaltungsortes sowie einen Wechsel von Referentinnen und Referenten bzw. Instruktorinnen und Instruktoren vor, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person oder an einem bestimmten Ort besteht nicht.

§ 18 Absage durch den Veranstalter, höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder bei Verhinderung der Kursleitung bzw. der Instruktorinnen und Instruktoren absagen. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

(2) Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik, Naturereignisse) besteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; bei ERC-Kursen mit bereits freigeschaltetem e-Learning verbleibt es bei der Regelung des § 15, sofern der Zugang genutzt wurde.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder sonstige Folgekosten, bestehen in den Fällen der Absätze 1 und 2 nicht, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus einem vom Veranstalter zu vertretenden Grund nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Die Annahme ist freiwillig.

§ 19 Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Seite regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(5) Für Schäden, die sich aus dem allgemeinen, mit praktischen Übungen naturgemäß verbundenen Risiko ergeben und die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung. Insoweit erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko.

§ 20 Art der Veranstaltung und gesundheitliche Eignung

(1) Die Veranstaltungen enthalten praktische Simulationsanteile; je nach Kursformat kommen Theorieunterricht, Vorträge, Fallbesprechungen, Skills-Stationen oder Prüfungsteile hinzu. Die praktischen Anteile umfassen Szenarien an High-Fidelity-Simulatoren und mit Simulationspersonen, Übungen wie Reanimations- und Atemwegstraining, Umlagern und Tragen von Personen oder Übungspuppen, bei einzelnen Formaten Sichtungs-, Rettungs- und Einsatzübungen auch im Freien und unter erschwerten Bedingungen, sowie Debriefings, teilweise unter Verwendung von Videoaufzeichnungen.

(2) Niemand wird zu einer Übung gezwungen; jede Übung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder abgebrochen werden.

(2a) Bei einzelnen Kursformaten ist die erfolgreiche Durchführung bestimmter Übungen oder Prüfungsteile Voraussetzung für den Kursabschluss, weil die jeweiligen Zertifizierungsvorgaben dies verlangen (etwa ERC/GRC oder die Anerkennung durch die Landesärztekammer). Wird eine solche Übung nicht durchgeführt, kann sie nicht bestanden werden; die Veranstaltung gilt dann gegebenenfalls insgesamt als nicht bestanden. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht. Welche Anteile betroffen sind, ergibt sich aus der Kursbeschreibung und wird zu Kursbeginn erläutert.

(2b) Die Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen nach § 35 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt und ist in jedem Fall freiwillig.

(3) Für die Teilnahme ist eine dem Kursformat entsprechende körperliche Belastbarkeit erforderlich. Deren Einschätzung obliegt der teilnehmenden Person.

(4) Gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Teilnahme relevant sein können – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, orthopädische Beschwerden, Anfallsleiden, eine Schwangerschaft oder eine akute Infektion – sind dem Kursteam vor Beginn mitzuteilen. Die Angabe ist freiwillig; ohne sie kann das Kursteam jedoch keine Rücksicht nehmen. Solche Angaben werden ausschließlich zum Schutz der teilnehmenden Person verwendet, nur an das eingeteilte Kursteam weitergegeben und nach Kursende gelöscht.

(5) Bei akuten Infektionszeichen ist von der Teilnahme abzusehen. Für die Kostenfolge gilt § 12.

§ 21 Verhaltenspflichten während der Veranstaltung

Die teilnehmende Person verpflichtet sich,

  • den Sicherheitshinweisen und Anweisungen des Kursteams zu folgen,
  • Simulatoren, medizinische Geräte und Räume sorgsam zu behandeln und Defekte unverzüglich zu melden,
  • an Simulationspersonen (Mimen) und an anderen Teilnehmenden keine invasiven Maßnahmen durchzuführen und keine Wirkstoffe zu applizieren – Punktionen, Injektionen, Intubationen und vergleichbare Maßnahmen werden ausschließlich an Simulatoren und Übungsmodellen geübt,
  • im Kurs verwendete Medikamentenampullen, Spritzen und Materialien ausschließlich als Übungsmaterial zu behandeln,
  • Verletzungen, Beinaheunfälle und Zwischenfälle unverzüglich dem Kursteam zu melden,
  • keine eigenen Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anzufertigen (§ 5 Abs. 3),
  • die Vertraulichkeit nach § 5 zu wahren.
§ 22 Haftung der teilnehmenden Person

Die teilnehmende Person haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft an Räumen, Simulatoren, Geräten und Materialien des Simulationszentrums oder an Sachen Dritter verursacht. Für Beschäftigte der UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz gelten ergänzend die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.

§ 23 Versicherung

(1) Ein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz durch den Veranstalter besteht nicht, soweit zu Kursbeginn nichts anderes mitgeteilt wird. Für ausreichenden eigenen Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen.

(2) Bei einer Teilnahme im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Arbeitgeber bestehen. Ob dies der Fall ist, klärt die teilnehmende Person mit ihrem Arbeitgeber.

(3) Besteht für eine Veranstaltung eine gesonderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung, wird dies zu Kursbeginn bekannt gegeben.

§ 24 Persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Wertsachen sollen nicht unbeaufsichtigt in Kursräumen oder Garderoben zurückgelassen werden. § 19 bleibt unberührt.

§ 25 Hausordnung und Verhalten vor Ort

(1) Mit der Anmeldung wird die Hausordnung des jeweiligen Durchführungsortes anerkannt.

(2) Der Veranstalter kann Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen, die den Kursbetrieb erheblich stören, gegen die Vertraulichkeit nach § 5 verstoßen oder Anweisungen des Kursteams wiederholt nicht befolgen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

§ 26 Urheberrechte

(1) Alle Kursunterlagen, Szenarien, Präsentationen und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt.

(2) Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Bei ERC-/GRC-Materialien ist zusätzlich die Zustimmung des European Resuscitation Council erforderlich.

(3) Eigene Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende sind nicht gestattet (§ 5 Abs. 3).

Teil D – Ergänzende Bedingungen für ERC-, GRC- und ETCO-Kurse

Dieser Teil ersetzt die bisherigen gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ERC/ETCO Kurse in Mainz (Stand 30.10.2023). Er gilt zusätzlich zu Teil C; bei Widersprüchen geht Teil D vor.

§ 27 Kurszentrum, Begriffe

ERC bezeichnet den European Resuscitation Council, GRC den German Resuscitation Council, CC-Mainz das ERC-/ETCO-Kurszentrum Mainz, das vom Simulationszentrum der Klinik für Anästhesiologie betrieben wird. Diese Bedingungen gelten für alle Kurse des CC-Mainz, sowohl an offiziellen Kursorten als auch im Inhouse-Bereich.

§ 28 Anmeldung, Cosy und Kursunterlagen

(1) Anmeldungen erfolgen über das SimUM-Portal. Ergänzend erhalten Teilnehmende eine Zugangsbestätigung über das ERC-Kursmanagementsystem Cosy, in der Regel vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn.

(2) Die Vergabe der Kursplätze richtet sich nach § 8. Ein Kursplatz gilt erst nach Eingang der Kursgebühr als endgültig gesichert.

(3) Der Zugang zum ERC-e-Learning wird über Cosy freigeschaltet. Für die Kostenfolge bei Stornierung gilt § 15.

(4) Zertifikate und Kursbescheinigungen werden nach den jeweils geltenden Vorgaben des ERC bzw. GRC ausgestellt. Ein Anspruch auf Zertifizierung besteht nur bei erfolgreichem Abschluss nach den Kriterien des jeweiligen Kursformats.

(5) Die vom ERC bereitgestellten Unterlagen unterliegen dessen Urheberrecht; § 26 gilt entsprechend.

Teil E – Nutzung durch Instruktorinnen und Instruktoren, Kursleitung, Mimen und Hilfskräfte
§ 29 Geltungsbereich

(1) Dieser Teil gilt für alle Personen, die das Portal in einer Einsatzrolle nutzen, unabhängig davon, ob sie in einem Beschäftigungsverhältnis zur UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz stehen oder auf Honorarbasis tätig werden.

(2) Teil B (Portalnutzung) und die Schlussbestimmungen in Teil F gelten für diesen Personenkreis uneingeschränkt mit; §§ 20 bis 24 gelten sinngemäß.

(3) Die Nutzung des Portals begründet für sich genommen kein Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnis. Der Umfang der Tätigkeit richtet sich nach der jeweiligen gesonderten Vereinbarung (insbesondere Honorarvertrag).

§ 30 Einsatzbuchung, Absage, Rufdienst

(1) Einsätze werden nach dem First-Come-Prinzip im Rahmen des jeweiligen Rollenbedarfs vergeben. Eine Buchung wird mit der Bestätigung durch das Simulationszentrum verbindlich.

(2) Kann ein bestätigter Einsatz nicht wahrgenommen werden, ist dies unverzüglich über das Portal abzusagen, damit ein Ersatz organisiert werden kann. Kurzfristige Absagen werden dem Sim-Team, der Kursleitung und der Administration angezeigt.

(3) Die Übernahme eines Rufdienstes verpflichtet zur Erreichbarkeit im vereinbarten Zeitraum.

(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen besteht nicht.

§ 31 Qualifikationen und Freigaben

(1) Für den Einsatz in einem Kursformat sind die im Portal hinterlegten Qualifikationen und Formatfreigaben erforderlich. Ablaufende Qualifikationen sind rechtzeitig zu aktualisieren; das Portal weist auf bevorstehende Abläufe hin.

(2) Die Richtigkeit der angegebenen Qualifikationen ist auf Verlangen nachzuweisen. Unrichtige Angaben können zum Entzug von Freigaben führen.

§ 32 Honorar und Abrechnung

(1) Es gelten die jeweils im Portal hinterlegten Honorarsätze und die vereinbarte Abrechnungsmodalität. Die Abrechnung erfolgt über das Portal.

(2) Abrechnungsrelevante Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Für die steuerliche Behandlung des Honorars sowie für etwaige Anzeige- und Erklärungspflichten ist die honorarempfangende Person selbst verantwortlich.

(3) Für Honorar- und Abrechnungsdaten gilt die Aufbewahrungsregelung nach § 7 Abs. 2.

§ 33 Verschwiegenheit und Umgang mit Teilnehmerdaten

(1) Über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, insbesondere über Leistungen und Verhalten einzelner Teilnehmender, ist Verschwiegenheit zu wahren. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

(2) Ausdrucke von Teilnehmerlisten und sonstigen personenbezogenen Unterlagen sind nach Kursende datenschutzgerecht zu vernichten.

(3) Foto- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweils vorliegenden Einwilligung und ausschließlich mit den vom Simulationszentrum bereitgestellten Geräten erstellt werden. Liegt für eine teilnehmende Person keine Einwilligung vor, ist sicherzustellen, dass sie nicht aufgenommen wird; das Portal weist auf solche Fälle hin.

(4) Die Vertraulichkeitsregel des § 5 gilt für Instruktorinnen und Instruktoren in besonderem Maße.

§ 34 Geräte und Räume

(1) Simulatoren, medizinische Geräte und Räume sind sorgsam zu behandeln. Schäden und Defekte sind unverzüglich zu melden.

(2) Für schuldhaft verursachte Schäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet; bei Beschäftigten der UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz gelten ergänzend die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.

Teil F – Schlussbestimmungen
§ 35 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des SimUM-Portals, die für alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von ihrer Rolle gleichermaßen gilt. Sie ist im Portal jederzeit abrufbar.

(2) Zur Erfüllung des Kursvertrags übermittelt das Simulationszentrum personenbezogene Daten an folgende Stellen – eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich, weil die Übermittlung zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO):

EmpfängerÜbermittelte DatenZweck
Zuständige LandesärztekammerName, EFN/Barcode, Kursdaten, PunktzahlAnrechnung von Fortbildungspunkten
European bzw. German Resuscitation Council (Kursmanagementsystem Cosy)Name, E-Mail, Geburtsdatum, Kurs- und PrüfungsergebnisZulassung zum Kurs, e-Learning-Zugang, Ausstellung des ERC-/GRC-Zertifikats
Fachgesellschaften als Zertifizierungsstelle (z. B. DIVI)Name, Kursformat, KursdatumAusstellung des Zertifikats
Arbeitgeber, wenn dieser die Anmeldung vorgenommen hatName, Kursformat, TeilnahmestatusNachweis der Teilnahme gegenüber dem Kostenträger

Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Wer keine Übermittlung an eine dieser Stellen wünscht, kann auf die betreffende Leistung verzichten – dann entfällt allerdings das jeweilige Zertifikat oder die Punkteanrechnung.

(3) Für einzelne Verarbeitungen, die auf einer Einwilligung beruhen – insbesondere Foto- und Videoaufnahmen im Kursbetrieb, die Nennung des Namens auf Aushängen und die Teilnahme an freiwilligen Kommunikationsgruppen –, wird zu jeder Veranstaltung eine gesonderte, nach Zwecken getrennte Einwilligung eingeholt. Diese ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(4) Die Erteilung dieser Einwilligungen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.

§ 36 Form der Zustimmung

(1) Diese Bedingungen werden bei der Registrierung und bei jeder Kursbuchung durch ausdrückliche Bestätigung im Portal anerkannt; Zeitpunkt und Fassungsstand werden protokolliert. Die Teilnahmeerklärung nach §§ 20 und 21 wird zusätzlich mit einer digitalen Unterschrift im Portal bestätigt.

(2) Datenschutzrechtliche Einwilligungen nach § 35 Abs. 3 werden durch gesonderte Auswahl je Einzelzweck erklärt. Eine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich; die Auswahl ist eine eindeutige bestätigende Handlung im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DSGVO.

(3) Das Portal protokolliert zu jeder Erklärung den Zeitpunkt, den Fassungsstand des jeweiligen Dokuments und – bei Einwilligungen – die Auswahl je Einzelzweck. Die teilnehmende Person erhält darüber ein PDF in ihrem Konto.

§ 37 Verbraucherstreitbeilegung

Das Simulationszentrum ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 38 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort ist Mainz.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Mainz, soweit die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 39 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Das Simulationszentrum kann diese Bedingungen anpassen, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert.

(2) Für bereits geschlossene Kursverträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung fort. Das Portal speichert zu jeder Zustimmung den Fassungsstand.

§ 40 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung 2026-08-02

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